Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 351

Wer kann eine Fischereierlaubnis erteilen?

Ader Fischereiausübungsberechtigte · richtig
Bdie untere Fischereibehörde
Cdie zuständige Naturschutzbehörde
Warum · KI-ErklärungEine Fischereierlaubnis, oft auch als Angelkarte oder Erlaubnisschein bezeichnet, darf nur von der Person oder Organisation ausgestellt werden, die das Fischereirecht an dem jeweiligen Gewässer tatsächlich innehat oder gepachtet hat. Behörden wie die Fischerei- oder Naturschutzbehörde stellen lediglich behördliche Dokumente wie den Fischereischein aus, vergeben aber keine privatrechtlichen Erlaubnisse für einzelne Gewässer. Wenn du an einem Gewässer angeln möchtest, musst du dir die Erlaubnis daher immer direkt beim jeweiligen Fischereiausübungsberechtigten besorgen.