Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 331

Bis zu welcher Höhe können Bußgelder bei vorsätzlichen Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Fischereigesetzes festgelegt werden?

A5.000 € · richtig
B1.000 €
C10.000 €
Warum · KI-ErklärungDas Fischereigesetz von Sachsen-Anhalt legt für vorsätzliche Ordnungswidrigkeiten einen gesetzlichen Bußgeldrahmen von bis zu 5.000 Euro fest. Dieser Rahmen dient dazu, schwere Verstöße gegen den Fischerei- und Artenschutz angemessen zu ahnden.