Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 396

Ein Hecht wird am 10. Januar geangelt. Besteht eine Schonzeit?

Anein · richtig
Bja
Cnur in langsam fließenden Gewässern
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen-Anhalt beginnt die gesetzliche Schonzeit für den Hecht erst am 15. Februar und dauert bis zum 30. April. Am 10. Januar darfst du den Hecht daher unter Beachtung des Mindestmaßes noch fangen und entnehmen.