Ein Hecht wird am 10. Januar geangelt. Besteht eine Schonzeit?
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen-Anhalt beginnt die gesetzliche Schonzeit für den Hecht erst am 15. Februar und dauert bis zum 30. April. Am 10. Januar darfst du den Hecht daher unter Beachtung des Mindestmaßes noch fangen und entnehmen.