Wem obliegt der Fischereischutz?
Warum · KI-ErklärungDer Fischereischutz ist eine gesetzliche Aufgabe, die den zuständigen Fischereibehörden sowie den behördlich bestätigten Fischereiaufsehern übertragen ist. Auch Inhaber unbeschränkter Fischereiausübungsrechte nehmen diesen Schutz in ihren Gewässern wahr, sofern sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Fischereibiologen oder Mitglieder von Beiräten erfüllen hingegen beratende oder wissenschaftliche Funktionen und haben keine polizeilichen Schutzbefugnisse.