Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 385

Mindestmaß Karpfen?

A35 cm · richtig
B25 cm
C30 cm
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen-Anhalt ist für den Karpfen ein gesetzliches Mindestmaß von 35 cm festgelegt. Gefangene Fische, die dieses Maß noch nicht erreicht haben, musst du schonend in das Gewässer zurücksetzen.