Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 385Mindestmaß Karpfen?A35 cm · richtigB25 cmC30 cmWarum · KI-ErklärungIn Sachsen-Anhalt ist für den Karpfen ein gesetzliches Mindestmaß von 35 cm festgelegt. Gefangene Fische, die dieses Maß noch nicht erreicht haben, musst du schonend in das Gewässer zurücksetzen.Vorherige FrageNächste Frage