Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 402

Was versteht man unter dem Begriff "Uferbetretungsrecht"?

Adas Recht zum Betreten von nicht eingefriedeten Grundstücken in dem Maße, wie es zur Ausübung der Fischerei erforderlich ist · richtig
Bdas Recht zum Betreten von fest eingefriedeten Grundstücken zum Angeln
Cdas Recht, jedes Grundstück zu betreten, wenn man einen Fischereischein besitzt
Warum · KI-ErklärungDas Uferbetretungsrecht erlaubt dir, fremde Ufergrundstücke zu betreten, wenn dies für deine Ausübung des Fischfangs zwingend notwendig ist. Eingefriedete Grundstücke wie umzäunte Gärten oder Betriebsgelände sind von diesem Recht jedoch ausdrücklich ausgenommen.