Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 426

Wer begeht Fischwilderei?

Awer in einem Gewässer unter Verletzung fremden Fischereirechts fischt · richtig
Bwer gezielt auf untermaßige Fische angelt
Cwer während der Schonzeit angelt
Warum · KI-ErklärungFischwilderei ist ein Straftatbestand, den du begehst, wenn du ohne die erforderliche Erlaubnis in einem fremden Gewässer angelst und damit das Fischereirecht eines anderen verletzt. Das Angeln während der Schonzeit oder auf untermaßige Fische stellt hingegen fischereirechtliche Verstöße dar, begründet für sich allein aber keine Wilderei.