In welchem Zeitraum nach der Anzeige kann die Fischereibehörde einen Pachtvertrag beanstanden?
Warum · KI-ErklärungNach der Anzeige eines Fischereipachtvertrags hat die Fischereibehörde gesetzlich genau drei Wochen Zeit, um diesen zu prüfen und gegebenenfalls zu beanstanden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gilt der Vertrag als genehmigt.