Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 320

In welchem Zeitraum nach der Anzeige kann die Fischereibehörde einen Pachtvertrag beanstanden?

A3 Wochen · richtig
B1 Woche
C6 Wochen
Warum · KI-ErklärungNach der Anzeige eines Fischereipachtvertrags hat die Fischereibehörde gesetzlich genau drei Wochen Zeit, um diesen zu prüfen und gegebenenfalls zu beanstanden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gilt der Vertrag als genehmigt.