Durch die Verbringung von Wasser, mitgebrachte erkrankte (auch symptomlos infizierte) Köderfische oder Teile von Köderfischen sowie nicht desinfizierte Angelausrüstung und Kleidung.
Durch Verhinderung der weiteren Verbreitung invasiver, nicht heimischer Krebsarten und durch Desinfektion der Ausrüstung und Kleidung zur Vermeidung der Übertragung von Krankheitserregern.
Flusskrebse sind Allesfresser. Sie ernähren sich vor allem von im Gewässer anfallenden Detritus (zerfallende organische Substanzen), aber auch von Aas.
Ertragsfähigkeit des Gewässers, vorhandener Fischbestand, Gewässertyp, Gewässerstruktur, Gewässergröße, Beeinträchtigungen, Prädationsdruck durch z.B. Kormoran.
Wenn die natürliche Reproduktion des Bestandes nicht ausreicht, um diesen zu erhalten, zur Wiederansiedelung bedrohter Fischarten und nach einem Fischsterben.
Die Pflicht zur Erhaltung und Förderung eines der Größe, Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des Gewässers angepassten artenreichen und gesunden standortgerechten Fischbestandes.
Das Töten von Tieren ist in der Öffentlichkeitswahrnehmung ein sensibles und kontrovers diskutiertes Thema und sollte stets verantwortungsvoll erfolgen.
Die Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands von natürlichen Oberflächengewässern bzw. des guten ökologischen Potenzials in stark veränderten oder künstlichen Oberflächengewässern.