Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 364

Wer ist zur Fischerei befugt?

Awer als Fischereiausübungsberechtigter die volle oder als Inhaber einer Fischereierlaubnis eine beschränkte Befugnis besitzt, in einem Gewässer zu fischen und einen Fischereischein besitzt · richtig
Balle Fischereiinteressenten
Cjeder Anwohner an Gewässern
Warum · KI-ErklärungZur Ausübung der Fischerei benötigst du immer einen gültigen Fischereischein sowie das entsprechende Recht für das jeweilige Gewässer. Dieses Gewässerrecht besitzt du entweder vollumfänglich als Fischereiausübungsberechtigter oder in beschränktem Umfang über einen Erlaubnisschein. Bloßes Interesse oder das Wohnen an einem Gewässer verleihen dir hingegen keine Erlaubnis zum Angeln.