Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 366

Bei welcher Behörde ist ein Fischereipachtvertrag anzuzeigen?

Abei der zuständigen unteren Fischereibehörde · richtig
Bbei der Gemeindeverwaltung
Cbei der oberen Fischereibehörde
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen-Anhalt ist die untere Fischereibehörde der Landkreise oder kreisfreien Städte für die Überwachung und Genehmigung fischereirechtlicher Belange vor Ort zuständig. Aus diesem Grund musst du einen geschlossenen Fischereipachtvertrag direkt dort anzeigen, damit er rechtlich geprüft und erfasst werden kann.