Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 403

Welche Grundstücke dürfen beim Angeln nicht betreten werden?

Adauernd eingefriedete Haus- und Hofgrundstücke, Forst- und Feldkulturen · richtig
BWald
CBuhnenköpfe an der Elbe
Warum · KI-ErklärungDas Betretungsrecht zur Ausübung der Fischerei gilt nicht für dauerhaft eingezäunte private Haus- und Hofbereiche sowie land- und forstwirtschaftliche Kulturen, um Schäden und Störungen der Privatsphäre zu vermeiden. Offener Wald und reguläre Uferbereiche wie Buhnenköpfe darfst du hingegen betreten, solange keine gesonderten behördlichen Betretungsverbote vorliegen.