Welche Grundstücke dürfen beim Angeln nicht betreten werden?
Warum · KI-ErklärungDas Betretungsrecht zur Ausübung der Fischerei gilt nicht für dauerhaft eingezäunte private Haus- und Hofbereiche sowie land- und forstwirtschaftliche Kulturen, um Schäden und Störungen der Privatsphäre zu vermeiden. Offener Wald und reguläre Uferbereiche wie Buhnenköpfe darfst du hingegen betreten, solange keine gesonderten behördlichen Betretungsverbote vorliegen.