Von welchen verbotenen Fangmethoden kann die obere Fischereibehörde im Einzelfall Ausnahmen zulassen?
Warum · KI-ErklärungDie obere Fischereibehörde kann für wissenschaftliche Zwecke oder Maßnahmen der Hege und Bestandsregulierung Ausnahmen für die Elektrofischerei, künstliches Licht oder Betäubungsmittel erteilen. Fangmethoden wie Sprengstoffe, Hechtspeere oder Aalharken sind dagegen ausnahmslos verboten, da sie Fische unkontrolliert verletzen oder töten.