Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 348

Von welchen verbotenen Fangmethoden kann die obere Fischereibehörde im Einzelfall Ausnahmen zulassen?

Avom Verbot der Verwendung künstlichen Lichts, elektrischen Stroms und betäubender Mittel zum Fischfang · richtig
Bvom Verbot der Fischerei mit Sprengstoffen
Cvom Verbot der Fischerei mit Hechtspeeren und Aalharken
Warum · KI-ErklärungDie obere Fischereibehörde kann für wissenschaftliche Zwecke oder Maßnahmen der Hege und Bestandsregulierung Ausnahmen für die Elektrofischerei, künstliches Licht oder Betäubungsmittel erteilen. Fangmethoden wie Sprengstoffe, Hechtspeere oder Aalharken sind dagegen ausnahmslos verboten, da sie Fische unkontrolliert verletzen oder töten.