Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 383

Mindestmaß Barbe?

A45 cm · richtig
B35 cm
C50 cm
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen-Anhalt beträgt das gesetzliche Mindestmaß für die Barbe 45 cm. Fängst du ein Exemplar, das kleiner als 45 cm ist, musst du es schonend in das Gewässer zurücksetzen. Diese Regelung stellt sicher, dass die Fische vor dem Fang mindestens einmal ablaichen können.