Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 329

Was versteht man unter Fischwilderei?

AFischen unter Verletzung fremden Fischereirechts · richtig
Bdie Zerstörung fremder Fischereigeräte
Cdas Stehlen von Fischen aus Fischzuchtanlagen
Warum · KI-ErklärungFischwilderei begehst du, wenn du ohne die erforderliche Erlaubnis in einem Gewässer fischst, an dem jemand anderes das Fischereirecht besitzt. Das unbefugte Entnehmen von Fischen aus geschlossenen Zuchtanlagen gilt hingegen als Diebstahl, während das Beschädigen von Fanggeräten eine Sachbeschädigung darstellt.