Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 401

Darf ein Angler gebrauchsfertiges Angelgerät mit sich führen, wenn er am Ufer eines Gewässers geht, für das er keine Fischereierlaubnis besitzt?

Anein · richtig
Bja
Cja, aber nur wenn der Weg kürzer als 100 m ist
Warum · KI-ErklärungWenn du an einem Gewässer ohne Erlaubnis unterwegs bist, darfst du kein gebrauchsfertiges Angelgerät mit dir führen. Bereits das Mitführen von fangfertigem Gerät wird rechtlich als Ausübung des Fischfangs gewertet, was an fremden Gewässern verboten ist. Um Missverständnisse oder den Vorwurf der Fischwilderei zu vermeiden, müssen deine Ruten daher immer transportsicher zerlegt oder verpackt sein.