Welcher künstliche Köder ist verboten?
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen-Anhalt dürfen Raubfischköder mit höchstens drei Haken bestückt sein, weshalb ein Wobbler mit vier Drillingen verboten ist. Blinker oder Spinner mit weniger Haken entsprechen hingegen den gesetzlichen Vorgaben zum Tierschutz und zur Waidgerechtigkeit.