Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 432

Welcher künstliche Köder ist verboten?

AWobbler mit vier Drillingen · richtig
BBlinker mit zwei Drillingen
CSpinner mit einem Einfachhaken
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen-Anhalt dürfen Raubfischköder mit höchstens drei Haken bestückt sein, weshalb ein Wobbler mit vier Drillingen verboten ist. Blinker oder Spinner mit weniger Haken entsprechen hingegen den gesetzlichen Vorgaben zum Tierschutz und zur Waidgerechtigkeit.