Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 327

Welche der nachstehenden Fischarten gehört zu den besonders geschützten Arten gemäß Bundesartenschutzverordnung?

AFlussneunauge · richtig
BLachs
CBitterling
Warum · KI-ErklärungDas Flussneunauge ist in der Bundesartenschutzverordnung ausdrücklich als besonders geschützte Art aufgeführt. Lachs und Bitterling unterliegen zwar fischereirechtlichen Schonbestimmungen, fallen aber nicht unter diesen spezifischen Schutzstatus der Verordnung.