Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 443

Was sind Naturschutzgebiete?

Arechtsverbindlich festgesetzte Gebiete zum Schutz von Natur und Landschaft · richtig
Beinheitliche Gebiete, die der Aufzucht gefährdeter Tierarten dienen
Ceinheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete für Erholungszwecke
Warum · KI-ErklärungNaturschutzgebiete sind durch Rechtsverordnungen verbindlich ausgewiesene Gebiete, die dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft dienen. Sie verfolgen einen umfassenden Schutzzweck für Lebensräume, Pflanzen und Tiere und sind weder reine Erholungsgebiete noch dienen sie ausschließlich der Tierzucht.