Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 352

In welchem Umfang dürfen Fischereierlaubnisse durch den Fischereiausübungsberechtigten ausgegeben werden?

Anur in solchem Umfang, dass Nachteile für den Lebensraum Gewässer und dessen Lebensgemeinschaft nicht zu befürchten sind · richtig
Bmaximal 2 Erlaubnisse pro Hektar Gewässerfläche
Cunbegrenzt
Warum · KI-ErklärungDie Fischereigesetzgebung verpflichtet den Fischereiausübungsberechtigten zur Hege und zum nachhaltigen Schutz des Gewässers. Daher darfst du Erlaubnisscheine nur so dosiert ausgeben, dass der Fischbestand und das gesamte Ökosystem nicht überlastet werden. Starre Hektargrenzen gibt es nicht, da jedes Gewässer eine andere Belastungsgrenze aufweist.