Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 369

Schonzeit Bachforelle?

A15.09. - 31.03. · richtig
B01.12. - 15.05.
C01.10. - 02.05.
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen-Anhalt ist die Bachforelle vom 15. September bis zum 31. März gesetzlich geschont. Dieser Zeitraum schützt die Fische während ihrer herbstlichen und winterlichen Laichzeit sowie bei der anschließenden Regeneration. Außerhalb dieser festgelegten Spanne darfst du die Bachforelle unter Einhaltung des Mindestmaßes beangeln.