Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 423

In wessen Eigentum stehen die Fische in nicht geschlossenen Gewässern?

ASie sind herrenlos. · richtig
BSie gehören dem jeweiligen Bundesland.
CSie gehören dem Fischereirechtsinhaber.
Warum · KI-ErklärungIn freien, nicht geschlossenen Gewässern gehören die Fische niemandem, weshalb sie rechtlich als herrenlos gelten. Erst wenn du einen Fisch fängst und dir aneignest, erlangst du das Eigentum an ihm. Der Fischereirechtsinhaber hat lediglich das Recht, die Fische zu fangen, besitzt sie aber vorher nicht.