Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 412

Welche Nutzung des Gewässers zählt nicht zum Gemeingebrauch?

Adas Angeln · richtig
Bdas Rudern
Cdas Baden
Warum · KI-ErklärungDer Gemeingebrauch erlaubt jedermann die Erholung am Wasser, wozu beispielsweise das Baden oder das Befahren mit kleinen Booten wie Ruderbooten gehört. Das Angeln entnimmt dem Gewässer Fische und unterliegt dem Fischereirecht. Aus diesem Grund benötigst du dafür immer eine behördliche Erlaubnis und einen Erlaubnisschein.