Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 328

Was sind Benutzungen von Gewässern im Sinne des Wassergesetzes, für die eine Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich ist?

AAufstauen und Absenken oberirdischer Gewässer · richtig
Bdie stille Fischerei
Cdie Angelfischerei
Warum · KI-ErklärungDas Aufstauen und Absenken oberirdischer Gewässer verändert den natürlichen Wasserhaushalt erheblich und gilt daher nach dem Wassergesetz als erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung. Die Angelfischerei sowie die stille Fischerei fallen hingegen unter das Fischereirecht und stellen keine Gewässerbenutzungen im Sinne dieser wasserrechtlichen Vorschriften dar.