Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 442

Sind Fische, die das vorgeschriebene Mindestmaß noch nicht erreicht haben, in das Gewässer zurück zu setzen?

Aja · richtig
BSie können bis zum Erreichen des Mindestmaßes in dem privaten Gartenteich des Anglers gehältert werden.
Cnein
Warum · KI-ErklärungFische, die das gesetzliche Mindestmaß unterschreiten, musst du unverzüglich und schonend in das Fanggewässer zurücksetzen. Diese Regelung schützt die Jungfische und sichert die Erhaltung der jeweiligen Fischbestände. Eine Mitnahme oder das Hältern in privaten Teichen ist verboten.