Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 350

Was ist Fischwilderei?

Aeine Straftat · richtig
Beine Ordnungswidrigkeit
Ceine geringfügige Verfehlung, die keiner Ahndung bedarf
Warum · KI-ErklärungFischwilderei verletzt fremdes Fischereirecht und ist nach dem Strafgesetzbuch ein Vergehen. Da es sich um eine Straftat und nicht bloß um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wird sie von den Strafverfolgungsbehörden mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet.