Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 400

Darf ein Angler, der im Besitz einer für das Gewässer gültigen Fischereierlaubnis ist, selbständig Besatzmaßnahmen vornehmen?

ANein, das darf nur der unbeschränkt Fischereiausübungsberechtigte. · richtig
BJa, denn damit verbessert er die Fangmöglichkeiten.
CJa, aber nur wenn es sich um einheimische Fische handelt.
Warum · KI-ErklärungEine Fischereierlaubnis berechtigt dich lediglich zum Fangen von Fischen, nicht aber zur hegerischen Bewirtschaftung des Gewässers. Fischbesatz greift tief in das Ökosystem ein und darf deshalb ausschließlich vom Fischereiausübungsberechtigten eigenverantwortlich durchgeführt werden.