Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 394

Schonzeit Barbe?

A01.04. - 30.06. · richtig
B15.02. - 31.07.
C15.09. - 31.03.
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen-Anhalt ist die Barbe vom 1. April bis zum 30. Juni geschützt. In diesen drei Monaten liegt ihre Hauptlaichzeit, weshalb du sie während dieser Periode nicht beangeln und entnehmen darfst.