Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 394Schonzeit Barbe?A01.04. - 30.06. · richtigB15.02. - 31.07.C15.09. - 31.03.Warum · KI-ErklärungIn Sachsen-Anhalt ist die Barbe vom 1. April bis zum 30. Juni geschützt. In diesen drei Monaten liegt ihre Hauptlaichzeit, weshalb du sie während dieser Periode nicht beangeln und entnehmen darfst.Vorherige FrageNächste Frage