Das Verbot, bestimmten Fischarten nachzustellen oder sie absichtlich zu fangen oder zu töten gilt für folgende Fischarten:
Warum · KI-ErklärungGroppe, Nase und Elritze gehören zu den ganzjährig geschützten Fischarten, da ihre Bestände stark gefährdet sind. Daher ist es gesetzlich verboten, diesen Arten gezielt nachzustellen, sie zu fangen oder zu töten. Die anderen genannten Arten sind reguläre Nutzfische, die unter Einhaltung der gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße beangelt werden dürfen.