Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 341

Welche Tiere bezeichnet das Fischereigesetz als Fischnährtiere?

Awirbellose Tiere der Gewässer, die als potentielle Nahrungstiere für Fische dienen können, insbesondere Zooplankton, Zoobenthos sowie Aufwuchstiere · richtig
Balle fischfressenden Tiere
Cnatürliche Köder
Warum · KI-ErklärungDas Fischereigesetz definiert Fischnährtiere als die wirbellosen Wasserorganismen, die den Fischen natürlicherweise als Futter zur Verfügung stehen. Dazu gehören vor allem bodenlebende Kleintiere, Plankton und kleinste Aufwuchsorganismen, während fischfressende Tiere oder vorbereitete Angelköder nicht unter diesen rechtlichen Begriff fallen.