Welche Tiere bezeichnet das Fischereigesetz als Fischnährtiere?
Warum · KI-ErklärungDas Fischereigesetz definiert Fischnährtiere als die wirbellosen Wasserorganismen, die den Fischen natürlicherweise als Futter zur Verfügung stehen. Dazu gehören vor allem bodenlebende Kleintiere, Plankton und kleinste Aufwuchsorganismen, während fischfressende Tiere oder vorbereitete Angelköder nicht unter diesen rechtlichen Begriff fallen.