Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 418

Ist es statthaft, ausgelegte Angelgeräte unbeaufsichtigt zu lassen?

Anein · richtig
Bja
Cja, aber nur beim Nachtangeln auf Aal
Warum · KI-ErklärungAusgelegte Angelgeräte müssen von dir ständig beaufsichtigt werden. Nur so kannst du Bisse sofort bemerken, den Fisch waidgerecht landen und unnötige Qualen für das Tier verhindern. Ein unbeaufsichtigtes Liegenlassen ist daher grundsätzlich verboten.