Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 399

Ein Zander wird am 1. April geangelt. Besteht eine Schonzeit?

Aja · richtig
Bnein
Cnur in trüben Seen
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen-Anhalt gilt für den Zander im Frühjahr eine gesetzliche Schonzeit, die auch den 1. April umfasst. Daher darfst du den Fisch an diesem Tag nicht fangen und musst ihn bei einem Beifang sofort schonend zurücksetzen.