Das Verbot, bestimmten Fischarten nachzustellen oder sie absichtlich zu fangen oder zu töten gilt für folgende Arten:
Warum · KI-ErklärungModerlieschen, Bachneunauge und Nordseeschnäpel gehören zu den ganzjährig geschützten Fisch- und Neunaugenarten in Sachsen-Anhalt. Da ihre Bestände stark gefährdet sind, darfst du ihnen zu keiner Zeit gezielt nachstellen, sie fangen oder töten. Bei den anderen genannten Arten handelt es sich um reguläre Speise- oder Beutefische, für die lediglich bestimmte Schonzeiten oder Mindestmaße gelten.