Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gerätekunde · Frage 457

Sind Hechtspeere und Aalharken zulässige Fanggeräte?

Anein · richtig
Bnur in Fällen, wo die Fische nicht anders zu erbeuten sind
Cja
Warum · KI-ErklärungHechtspeere und Aalharken sind verbotene Fanggeräte, da sie den Fischen erhebliche Verletzungen und Schmerzen zufügen. Ihr Einsatz verstößt gegen die Grundsätze des Tierschutzes und der weidgerechten Fischerei, weshalb es für sie auch keine Ausnahmen gibt.