Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 365

Wer ist zur Fischerei auf überfluteten Grundstücken berechtigt?

Ader Fischereiausübungsberechtigte des über seine Ufer getretenen Gewässers · richtig
Bjedermann
Cder Eigentümer der überfluteten Flächen
Warum · KI-ErklärungTritt ein Gewässer über seine Ufer, dehnt sich das Fischereirecht räumlich auf die überfluteten Grundstücke aus. Du darfst dort also nur fischen, wenn du für das herkunftgebende Gewässer fischereiberechtigt bist. Weder Grundstückseigentümer noch die Allgemeinheit erwerben durch das Hochwasser ein automatisches Fischereirecht an diesen Wasserflächen.