Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gerätekunde · Frage 514

Welche Latten- oder Maschenweiten müssen ständige Fischereivorrichtungen mindestens haben?

A2 cm · richtig
B0,5 cm
C5 cm
Warum · KI-ErklärungStändige Fischereivorrichtungen müssen eine lichte Latten- oder Maschenweite von mindestens 2 cm aufweisen. Diese Vorgabe dient dem Artenschutz, damit Jungfische und untermaßige Fische ungehindert durch die Vorrichtung entkommen können.