Fischerprüfung Sachsen-Anhalt · Gesetzeskunde · Frage 319

Nach Ablauf welcher Frist geht das Aneignungsrecht der Fische, die auf Restflächen von überfluteten Grundstücken zurückbleiben, vom Fischereiausübungsberechtigten auf den sonstigen Nutzungsberechtigten des Grundstücks über?

A2 Wochen nach Rücktritt des Wassers · richtig
B2 Tage nach Rücktritt des Wassers
C2 Monate nach Rücktritt des Wassers
Warum · KI-ErklärungDer Fischereiausübungsberechtigte hat nach dem Rücktritt des Wassers zwei Wochen Zeit, um zurückgebliebene Fische auf den überfluteten Grundstücken zu bergen. Lässt er diese gesetzliche Frist verstreichen, geht das Aneignungsrecht automatisch auf den Grundstücksnutzer über. Dadurch wird verhindert, dass die Fische auf den Flächen verenden oder ungenutzt verderben.