Nach Ablauf welcher Frist geht das Aneignungsrecht der Fische, die auf Restflächen von überfluteten Grundstücken zurückbleiben, vom Fischereiausübungsberechtigten auf den sonstigen Nutzungsberechtigten des Grundstücks über?
Warum · KI-ErklärungDer Fischereiausübungsberechtigte hat nach dem Rücktritt des Wassers zwei Wochen Zeit, um zurückgebliebene Fische auf den überfluteten Grundstücken zu bergen. Lässt er diese gesetzliche Frist verstreichen, geht das Aneignungsrecht automatisch auf den Grundstücksnutzer über. Dadurch wird verhindert, dass die Fische auf den Flächen verenden oder ungenutzt verderben.