Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Landesspezifische Fragen (LsF) Schleswig-Holstein · Frage 8

Die Aufsicht über die Fischerei ist eine Landesaufgabe. Von welchen Behörden wird sie wahrgenommen?

AVon der örtlich zuständigen Naturschutzbehörde und der oberen Fischereibehörde.
BVon dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt sowie der oberen Fischereibehörde.
CVon der oberen Fischereibehörde und der Polizei. · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Schleswig-Holstein liegt die Fischereiaufsicht bei der oberen Fischereibehörde, die diese Aufgabe unter anderem durch eigene Fischereiaufsichtsbeamtinnen und Fischereiaufsichtsbeamte wahrnimmt. Die Polizei unterstützt diese Behörde dabei im Rahmen ihrer allgemeinen Kontroll- und Vollzugskompetenzen. Andere Stellen wie Naturschutzbehörden oder Wasserstraßenämter haben zwar eigenständige Aufgaben am Gewässer, führen aber nicht die offizielle Fischereiaufsicht.