Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Rechtskunde (Rk) · Frage 49

Wie muss ein maßiger Fisch, der verwertet werden soll, nach dem Anlanden behandelt werden?

ADer Fisch muss sofort betäubt und getötet werden, sofern nicht gehältert werden darf. · richtig
BDer Fisch muss sofort gemessen und gewogen werden, die Daten sind unverzüglich auf der Fangmeldung einzutragen.
CDer Fisch muss sofort auf Parasiten oder Krankheiten abgesucht und bei Befall unverzüglich zurückgesetzt werden.
Warum · KI-ErklärungNach dem Tierschutzgesetz musst du einem gefangenen Fisch unnötiges Leiden ersparen. Wenn du einen maßigen Fisch verwerten willst und er nicht vorschriftsmäßig gehältert wird, musst du ihn daher direkt nach dem Anlanden waidgerecht betäuben und anschließend töten.