Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Landesspezifische Fragen (LsF) Schleswig-Holstein · Frage 63

Wem ist der Fischereischein auf Verlangen vorzuzeigen?

AAmtlich bestätigten Fischereiaufsehern in Begleitung von Beamten der Landes- oder Bundespolizei.
BLandes- und Bundespolizei sowie Zoll.
CPolizei, Fischereiaufsehern, Fischereibehörden, Fischereirechtsinhabern und ggf. Fischereipächtern. · richtig
Warum · KI-ErklärungBeim Angeln musst du deinen Fischereischein allen zur Kontrolle befugten Personen auf Verlangen vorzeigen. Dazu zählen neben der Polizei und den Fischereibehörden auch Fischereiaufseher sowie die Inhaber und Pächter des jeweiligen Fischereirechts. Fischereiaufseher dürfen diese Kontrolle zudem eigenständig durchführen und benötigen dafür keine polizeiliche Begleitung.