Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Landesspezifische Fragen (LsF) Schleswig-Holstein · Frage 23

Kann ein Fischereischein von der Ordnungsbehörde wieder eingezogen oder für ungültig erklärt werden?

ANein, der Fischereischein gilt nach Erteilung lebenslang und kann nicht eingezogen werden.
BJa, wenn eine Straftat gleich welcher Art begangen wurde.
CJa, wenn Tatsachen bekannt werden, die eine Versagung rechtfertigen, etwa Verurteilungen wegen Fischwilderei, Urkundenfälschung oder Tierquälerei. · richtig
Warum · KI-ErklärungDie Behörde kann den Fischereischein entziehen, wenn Gründe vorliegen, die schon gegen die Ausstellung gesprochen hätten. Dazu zählen insbesondere fischereibezogene Vergehen wie Fischwilderei, Urkundenfälschung oder Verstöße gegen den Tierschutz. Nicht jede beliebige Straftat führt automatisch zum Verlust des Scheins, aber eine lebenslange Gültigkeit ohne Widerrufsmöglichkeit gibt es nicht.