Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Rechtskunde (Rk) · Frage 61

Wozu ermächtigt das Fischereirecht?

AZur Aneignung an zuvor herrenlosen Fischen. · richtig
BZur Aneignung an Fischen, Muscheln, Schnecken und Wasserpflanzen im Rahmen des Erlaubnisscheines.
CZur Aneignung von Fischen, die zuvor dem Grundstückseigentümer gehörte
Warum · KI-ErklärungIn freien Gewässern sind wild lebende Fische rechtlich herrenlos und gehören niemandem. Das Fischereirecht gibt dir die ausschließliche Befugnis, diese Fische zu fangen und sie dir durch den Fang anzueignen, wodurch sie erst in dein Eigentum übergehen.