Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Gewässerökologie (GeÖ) · Frage 77

Welche Flusskrebse dürfen in Deutschland nicht in Gewässer besetzt werden?

ASignalkrebs, Steinkrebs, Kamberkrebs
BKamberkrebs, Signalkrebs, Roter Amerikanischer Sumpfkrebs. · richtig
CRoter Amerikanischer Sumpfkrebs, Edelkrebs, Marmorkrebs
Warum · KI-ErklärungDer Kamberkrebs, der Signalkrebs und der Rote Amerikanische Sumpfkrebs sind invasive, gebietsfremde Arten aus Nordamerika. Sie übertragen die Krebspest und verdrängen heimische Arten wie den Edel- und Steinkrebs. Ein Besatz mit diesen invasiven Arten ist daher gesetzlich verboten, um die heimischen Ökosysteme zu schützen.