Welche Flusskrebse dürfen in Deutschland nicht in Gewässer besetzt werden?
Warum · KI-ErklärungDer Kamberkrebs, der Signalkrebs und der Rote Amerikanische Sumpfkrebs sind invasive, gebietsfremde Arten aus Nordamerika. Sie übertragen die Krebspest und verdrängen heimische Arten wie den Edel- und Steinkrebs. Ein Besatz mit diesen invasiven Arten ist daher gesetzlich verboten, um die heimischen Ökosysteme zu schützen.