Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Rechtskunde (Rk) · Frage 27

Was versteht man im Fischereirecht unter dem Begriff Mindestmaß?

ADie Größe, die eine Fischart erreicht haben muss, um nicht mehr entnommen werden zu dürfen.
BDie Größe, die eine Fischart erreicht haben muss, um entnommen werden zu dürfen. · richtig
CDie Größe, die eine Fischart erreicht haben muss, um besetzt werden zu dürfen.
Warum · KI-ErklärungDas Mindestmaß dient dem Artenschutz und stellt sicher, dass Fische mindestens einmal ablaichen können, bevor du sie fängst. Erst wenn ein Fisch diese gesetzlich festgelegte Körperlänge erreicht oder überschritten hat, darfst du ihn aneignen und verwerten.