Wem sind Fischereipachtverträge anzuzeigen oder zur Genehmigung vorzulegen?
Warum · KI-ErklärungIn Schleswig-Holstein ist die obere Fischereibehörde für die Überwachung und Genehmigung von Fischereipachtverträgen zuständig. Weder die örtliche Naturschutzbehörde noch die Ordnungsbehörde besitzen für diese fischereirechtlichen Angelegenheiten die rechtliche Zuständigkeit. Du musst Verträge daher immer bei der oberen Fischereibehörde einreichen.