Kann das Uferbetretungsrecht eingeschränkt oder aufgehoben werden?
Warum · KI-ErklärungDas Uferbetretungsrecht gilt nicht uneingeschränkt, da behördliche Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit Vorrang haben. Es kann zeitweise oder dauerhaft begrenzt werden, wenn Belange des Naturschutzes, der Deichsicherheit oder die Abwehr von Gefahren dies erfordern. Private Grundstückseigentümer dürfen dieses Recht hingegen nicht willkürlich nach eigenem Ermessen aufheben.