Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Landesspezifische Fragen (LsF) Schleswig-Holstein · Frage 7

Den Fischereischein erteilt in Schleswig-Holstein grundsätzlich die obere Fischereibehörde. Wo kann der Fischereischein beantragt werden?

Afür Angler bei der oberen Fischereibehörde, für Berufsfischer bei der obersten Fischereibehörde.
Bbei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Fischereibehörde.
Cüber einen Onlinedienst im Internet sowie mit wenigen lokalen Ausnahmen bei der Ordnungsbehörde am Wohnort des Antragstellers. · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Schleswig-Holstein kannst du deinen Fischereischein bequem digital über den entsprechenden Onlinedienst im Internet beantragen. Alternativ ist die Beantragung bei der örtlichen Ordnungsbehörde deines Wohnortes möglich, auch wenn es hierbei wenige lokale Ausnahmen gibt.