Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Landesspezifische Fragen (LsF) Schleswig-Holstein · Frage 5

Darf ein Fischereiberechtigter die gesetzlich bestimmten Schonzeiten für sein Gewässer verändern?

AJa, der Fischereiberechtigte ist für die Hege verantwortlich und kann Schonzeiten aus sachlichen Gründen erhöhen. · richtig
BJa, der Fischereiberechtigte ist für die Hege verantwortlich und kann Schonzeiten nach freiem Ermessen verändern.
CNein, die Vorgaben nach BiFVO und KüFVO gelten ausnahmslos.
Warum · KI-ErklärungAls Fischereiberechtigter trägst du die Verantwortung für die Hege und den Schutz der Fischbestände in deinem Gewässer. Aus sachlichen Gründen, wie etwa zum besseren Schutz bedrohter Arten, darfst du die gesetzlichen Schonzeiten daher verschärfen und verlängern. Eine Verkürzung oder Aufhebung der gesetzlichen Mindestvorgaben ist hingegen nicht zulässig.