Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Landesspezifische Fragen (LsF) Schleswig-Holstein · Frage 59Welche Maßnahmen sind einzuleiten, wenn ein Fischsterben bemerkt wird?
ADie Polizei ist zu verständigen. Bei Verdacht auf meldepflichtige Fischkrankheiten ist auch die Veterinärbehörde in Kenntnis zu setzen. Zudem sollte die zuständige Wasserbehörde informiert werden. · richtig
BDer örtliche Abfallbetrieb ist umgehend zu informieren, um die verendeten Fische unschädlich zu entsorgen. Zusätzlich ist es innerhalb einer Woche der oberen Fischereibehörde zu melden.
CDie untere Wasserbehörde ist zu verständigen. Sie ermittelt die Ursache und koordiniert alle weiteren erforderlichen Maßnahmen.
Warum · KI-ErklärungBei einem Fischsterben kann eine Gewässerverunreinigung oder eine Straftat vorliegen, weshalb die Polizei zur Beweissicherung gerufen werden muss. Da auch Seuchenausbrüche eine Ursache sein können, ist die Einbindung der Veterinär- sowie der Wasserbehörde zur Gefahrenabwehr und Ursachenermittlung zwingend erforderlich.