Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Landesspezifische Fragen (LsF) Schleswig-Holstein · Frage 50

Welche Behörde ist zuständig, Gebote und Verbote für Naturschutzgebiete zu regeln?

ADer Kreis oder die kreisfreie Stadt.
BDie oberste Naturschutzbehörde. · richtig
CDas Bundesamt für Naturschutz.
Warum · KI-ErklärungIn Schleswig-Holstein ist das Umweltministerium als oberste Naturschutzbehörde für die Ausweisung von Naturschutzgebieten zuständig. Es legt in den entsprechenden Schutzgebietsverordnungen verbindlich fest, welche Gebote und Verbote vor Ort gelten. Untere Naturschutzbehörden oder Bundesämter haben für diesen landesweiten Schutzstatus keine Regelungskompetenz.