Welche Behörde ist zuständig, Gebote und Verbote für Naturschutzgebiete zu regeln?
Warum · KI-ErklärungIn Schleswig-Holstein ist das Umweltministerium als oberste Naturschutzbehörde für die Ausweisung von Naturschutzgebieten zuständig. Es legt in den entsprechenden Schutzgebietsverordnungen verbindlich fest, welche Gebote und Verbote vor Ort gelten. Untere Naturschutzbehörden oder Bundesämter haben für diesen landesweiten Schutzstatus keine Regelungskompetenz.